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Directors’ Dealings: Eigengeschäfte von Vorständen und Aufsichtsräten

Personen mit Führungsaufgaben, vor allem Vorstände und Aufsichtsräte, müssen Geschäfte mit Aktien ihres Unternehmens nach Artikel 19 MAR melden. Die Pflicht gilt ab 20.000 Euro im Kalenderjahr, gemeldet wird innerhalb von drei Geschäftstagen. Ob jemand Aktien über die Börse erwirbt oder Optionen aus seiner Vergütung ausübt, macht einen großen Unterschied. Ein einzelnes Geschäft sagt wenig über den künftigen Kurs.

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