PSI vereinbart Delisting und erwartet ein Erwerbsangebot
Die Einstufung sagt, wie stark die Meldung die Aktionäre des Unternehmens betrifft: Routine, Relevant, Hoch oder Dringend.
Was ist passiert
PSI Software SE und Zest Bidco GmbH haben am 8. September 2026 eine Delisting-Vereinbarung abgeschlossen. Die Bieterin kündigte ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot für sämtliche ausstehenden Aktien an; der Preis soll dem gesetzlichen Mindestpreis entsprechen, also dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der letzten sechs Monate. Vorstand und Aufsichtsrat unterstützen das Angebot und wollen es den Aktionären nach Prüfung der noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage empfehlen.
- Delisting-Vereinbarung mit Zest Bidco GmbH am 8. September 2026 abgeschlossen.
- Geplant ist ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot für sämtliche ausstehenden Aktien.
- Die Gegenleistung soll dem gesetzlichen Mindestpreis entsprechen.
- Der Vorstand will während der Annahmefrist den Widerruf der Börsenzulassung beantragen.
Was bedeutet das für Aktionäre
Die Mitteilung betrifft die Börsennotiz und damit die Handelbarkeit der PSI-Aktien. Ein Delisting-Erwerbsangebot kann für Aktionäre einen Ausstiegspfad eröffnen; der Preis ist aber noch nicht genannt, sondern an den gesetzlichen Mindestpreis gekoppelt.
Quelle: Originalmeldung auf www.ad-hoc-news.de
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