OLG bestätigt Zahlungsanspruch von 927.932,24 EUR gegen Ex-Vorstand
Die Zahl von 0 bis 100 sagt, wie stark die Meldung die Aktionäre des Unternehmens betrifft. Ab 70 heißt sie Hoch, ab 85 Dringend.
Was ist passiert
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Berufung des ehemaligen Vorstandsmitglieds Michael Reza Pacha vollständig zurückgewiesen. Damit bleibt ein Zahlungsanspruch der Gesellschaft von 927.932,24 EUR zuzüglich Zinsen bestehen, dessen Durchsetzung jedoch noch von der Abtretung möglicher Drittansprüche und einem möglichen weiteren Rechtsbehelf begleitet wird.
- Das OLG Frankfurt wies die Berufung von Michael Reza Pacha gegen das Urteil vom 6. Juli 2020 vollständig zurück.
- Der Anspruch der Gesellschaft auf 927.932,24 EUR zuzüglich Zinsen bleibt bestehen.
- Die Zahlung ist an die Abtretung möglicher Drittansprüche über 41.292,77 EUR gekoppelt.
- Eine Revision wurde nicht zugelassen; eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof ist grundsätzlich möglich.
Was bedeutet das für Aktionäre
Für Anteilseigner stärkt die Entscheidung den titulierten Anspruch der Gesellschaft von 927.932,24 EUR zuzüglich Zinsen, weil die Berufung vollständig gescheitert ist. Ein Mittelzufluss folgt daraus aber erst bei tatsächlicher Zahlung; diese steht unter der Zug-um-Zug-Abtretung möglicher Drittansprüche von 41.292,77 EUR.
Quelle: Originalmeldung auf www.finanznachrichten.de
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