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Nexum Group (ehem. creditshelf): Ad-hoc-Mitteilung vom 01.09.2026
Die Zahl von 0 bis 100 sagt, wie stark die Meldung die Aktionäre des Unternehmens betrifft. Ab 70 heißt sie Hoch, ab 85 Dringend.
Was ist passiert
Der Widerruf der Zulassung der Aktien der Nexum Group AG zum Handel im regulierten Markt (General Standard) wirkt ab Ablauf des 5.Oktobers 2026, weil die Pflichten aus der Zulassung nach Fristsetzung nicht erfüllt wurden. Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse hat den Beschluss am 01.09.2026 gefasst; die Gesellschaft behält sich einen Rechtsbehelf vor.
- Die Frankfurter Wertpapierbörse widerruft die Zulassung der Aktien von Nexum Group AG.
- Die Wirkung des Widerrufs beginnt zum Ablauf des 5.Oktobers 2026.
- Als Grund nennt die Mitteilung die Nichterfüllung der Pflichten aus der Zulassung nach Fristsetzung.
- Die Gesellschaft behält sich die Einlegung eines Rechtsbehelfs vor.
Was bedeutet das für Aktionäre
Der Widerruf der Börsenzulassung betrifft die Handelbarkeit der Aktie und damit den Zugang von Anlegern zum regulierten Markt. Das ist für die Aktionäre relevant, weil sich der Handelsplatz und die rechtliche Marktstellung der Aktie ändern können.
Quelle: Originalmeldung auf www.ad-hoc-news.de
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