Nagarro SE: Ad-hoc-Mitteilung vom 14.07.2026
Die Zahl von 0 bis 100 sagt, wie stark die Meldung die Aktionäre des Unternehmens betrifft. Ab 70 heißt sie Hoch, ab 85 Dringend.
Was ist passiert
Die Bafin hat den offengelegten Konzernabschluss 2022 und den zusammengefassten Lagebericht 2022 der Nagarro SE am 10. Juni 2026 als fehlerhaft festgestellt; der Vorstand widerspricht seit dem 11. Juni 2026, und das OLG Frankfurt a.M. lehnte am 14. Juli 2026 die aufschiebende Wirkung ab. Die Bafin dürfte die Fehlerfeststellungen damit auch während des laufenden Widerspruchsverfahrens veröffentlichen.
- Die Bafin sieht den Konzernabschluss 2022 und den Lagebericht 2022 als fehlerhaft an.
- Der Vorstand legte am 11. Juni 2026 Widerspruch ein und hält die Fehler nicht für wesentlich.
- Das OLG Frankfurt a.M. lehnte am 14. Juli 2026 die aufschiebende Wirkung ab.
- Die Gesellschaft erwartet nun eine Veröffentlichung der Fehlerfeststellungen durch die Bafin.
Was bedeutet das für Aktionäre
Die Meldung betrifft die Qualität der historischen Berichterstattung für 2022. Die Bafin sieht Fehler im Konzernabschluss und im Lagebericht, während der Vorstand das weiter bestreitet. Die Gesellschaft sagt zugleich, bestandskräftige Fehlerfeststellungen hätten keine Auswirkungen auf spätere Konzernabschlüsse oder Lageberichte.
Quelle: Originalmeldung auf www.ad-hoc-news.de
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