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Ludwig Beck: Delisting in München am 19. und Frankfurt am 21. August
Die Zahl von 0 bis 100 sagt, wie stark die Meldung die Aktionäre des Unternehmens betrifft. Ab 70 heißt sie Hoch, ab 85 Dringend.
Was ist passiert
Für Aktionäre endet der regulierte Handel der Ludwig-Beck-Aktie zuerst in München und zwei Handelstage später in Frankfurt. Das Pflicht- und Delisting-Erwerbsangebot der Bayerische Gewerbebau AG läuft dem Delisting zeitlich voraus; wer danach investiert bleibt, verliert den regulierten Handelszugang an beiden genannten Plätzen.
- Der regulierte Handel in München endet mit Ablauf des 19. August 2026.
- Der regulierte Handel in Frankfurt einschließlich Prime Standard endet mit Ablauf des 21. August 2026.
- Beide Delisting-Termine liegen nach der Annahmefrist des Pflicht- und Delisting-Erwerbsangebots der Bayerische Gewerbebau AG.
- Nach den Delistings sind die Aktien an den beiden genannten Börsen nicht mehr im regulierten Markt handelbar; die Zulassungsfolgepflichten entfallen.
Was bedeutet das für Aktionäre
Das Delisting nimmt verbleibenden Aktionären ab dem 19. beziehungsweise 21. August 2026 den regulierten Handelszugang in München und Frankfurt, weil beide Börsenzulassungen widerrufen werden. Damit wird die Entscheidung über das Angebot der Bayerische Gewerbebau AG praktisch dringlicher: Die Annahmefrist endet laut Meldung vor den Delisting-Terminen, während ein Verbleib den Wegfall der beiden regulierten Handelsplätze bedeutet.
Quelle: Originalmeldung auf www.finanznachrichten.de
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