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Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier AG: Ad-hoc-Mitteilung (Übernahme und Beteiligung) vom 17.06.2026
Die Zahl von 0 bis 100 sagt, wie stark die Meldung die Aktionäre des Unternehmens betrifft. Ab 70 heißt sie Hoch, ab 85 Dringend.
Was ist passiert
LUDWIG BECK am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier AG hat mit der Bayerische Gewerbebau AG eine Delisting-Vereinbarung geschlossen. Die Hauptaktionärin hält nach Vollzug des am 29. Mai 2026 geschlossenen Aktienkaufvertrags direkt und über ihre Tochtergesellschaft rund 78,17 % der Aktien. Nach Veröffentlichung des Pflicht- und Delisting-Erwerbsangebots soll die Gesellschaft den Widerruf der Börsenzulassungen in Frankfurt und München beantragen.
- Die Bayerische Gewerbebau AG hält rund 78,17 % der Aktien an der Gesellschaft.
- Geplant ist ein Pflicht- und Delisting-Erwerbsangebot als Delisting-Erwerbsangebot.
- Nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage soll die Gesellschaft den Börsenwiderruf beantragen.
- Nach Wirksamwerden der Widerrufe soll keine Zulassung mehr an einem inländischen regulierten Markt bestehen.
Was bedeutet das für Aktionäre
Die Meldung betrifft den Börsenstatus der Aktie und damit die Handelbarkeit für Streubesitzaktionäre. Ein Delisting kann die Liquidität und die laufende Marktbeobachtung durch den regulierten Markt beenden.
Quelle: Originalmeldung auf www.ad-hoc-news.de
Mehr in der App
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