LAIQON AG: Unternehmensmeldung (Unternehmensführung) vom 20.07.2026
Die Zahl von 0 bis 100 sagt, wie stark die Meldung die Aktionäre des Unternehmens betrifft. Ab 70 heißt sie Hoch, ab 85 Dringend.
Was ist passiert
Herr Jörg Ohlsen legt sein Aufsichtsratsmandat bei der LAIQON AG mit Wirkung zum 31. August 2026 aus persönlichen Gründen nieder. Weil die Erklärung erst nach der am 17. Juli 2026 veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2025 einging, steht dort kein Wahlpunkt für einen Nachfolger auf der Tagesordnung. Aktionäre mit den Voraussetzungen des § 122 Abs. 2 AktG konnten bis 2. August 2026, 24:00 Uhr (MESZ), eine Ergänzung verlangen.
- Rücktritt von Jörg Ohlsen aus dem Aufsichtsrat mit Wirkung zum 31. August 2026.
- Als Grund nennt die Mitteilung persönliche Gründe.
- Kein Tagesordnungspunkt für die Wahl eines Nachfolgers, weil die Einladung am 17. Juli 2026 schon veröffentlicht war.
- Ein Ergänzungsverlangen war bis 2. August 2026, 24:00 Uhr (MESZ), möglich.
Was bedeutet das für Aktionäre
Die Meldung betrifft die Besetzung des Aufsichtsrats und damit die Kontrolle auf Gesellschaftsebene. Kurzfristig bleibt die Nachfolge offen, weil die Wahl eines Ersatzmitglieds nicht regulär auf der Tagesordnung steht und nur über eine fristgerechte Ergänzung möglich war.
Quelle: Originalmeldung auf www.ad-hoc-news.de
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