Heute › Fernheizwerk Neukölln AG
Urteil macht Jahresabschluss 2025 und Gewinnverwendung nichtig
Die Zahl von 0 bis 100 sagt, wie stark die Meldung die Aktionäre des Unternehmens betrifft. Ab 70 heißt sie Hoch, ab 85 Dringend.
Was ist passiert
Das Landgericht Berlin II hat der Klage eines Aktionärs stattgegeben: Der Jahresabschluss 2025 und der Gewinnverwendungsbeschluss vom 11. Juni 2026 sind nichtig. Fernheizwerk Neukölln will nun einen neuen Abschluss erstellen lassen und danach eine außerordentliche Hauptversammlung über die Gewinnverwendung entscheiden lassen.
- Das Landgericht Berlin II stellte am 25. September 2026 die Nichtigkeit des Jahresabschlusses 2025 fest.
- Der Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung vom 11. Juni 2026 ist ebenfalls nichtig.
- Fernheizwerk Neukölln will einen neuen Jahresabschluss erstellen lassen und ihn einer außerordentlichen Hauptversammlung vorlegen.
- Die außerordentliche Hauptversammlung soll einen neuen Gewinnverwendungsbeschluss fassen; einen Termin nennt die Mitteilung nicht.
Was bedeutet das für Aktionäre
Für Aktionäre entfällt die Grundlage des bisherigen Gewinnverwendungsbeschlusses, weil das Gericht sowohl diesen Beschluss als auch den Jahresabschluss 2025 für nichtig erklärt hat. Eine Ausschüttung oder eine andere Gewinnverwendung kann deshalb erst auf Grundlage des neu aufzustellenden Abschlusses und eines erneuten Hauptversammlungsbeschlusses verbindlich entschieden werden.
Quelle: Originalmeldung auf www.ad-hoc-news.de
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