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Urteil macht Jahresabschluss 2025 und Gewinnverwendung nichtig

Fernheizwerk Neukölln AG · 25.09.2026, 13:28 Uhr · Ad-hoc-Mitteilung

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Die Zahl von 0 bis 100 sagt, wie stark die Meldung die Aktionäre des Unternehmens betrifft. Ab 70 heißt sie Hoch, ab 85 Dringend.

Was ist passiert

Das Landgericht Berlin II hat der Klage eines Aktionärs stattgegeben: Der Jahresabschluss 2025 und der Gewinnverwendungsbeschluss vom 11. Juni 2026 sind nichtig. Fernheizwerk Neukölln will nun einen neuen Abschluss erstellen lassen und danach eine außerordentliche Hauptversammlung über die Gewinnverwendung entscheiden lassen.

Was bedeutet das für Aktionäre

Für Aktionäre entfällt die Grundlage des bisherigen Gewinnverwendungsbeschlusses, weil das Gericht sowohl diesen Beschluss als auch den Jahresabschluss 2025 für nichtig erklärt hat. Eine Ausschüttung oder eine andere Gewinnverwendung kann deshalb erst auf Grundlage des neu aufzustellenden Abschlusses und eines erneuten Hauptversammlungsbeschlusses verbindlich entschieden werden.

Quelle: Originalmeldung auf www.ad-hoc-news.de

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