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FHW erkennt Klage zu Jahresabschluss 2025 vollständig an

Fernheizwerk Neukölln AG · 24.08.2026, 16:26 Uhr · Ad-hoc-Mitteilung

Einstufung: Relevant · 55/100

Die Zahl von 0 bis 100 sagt, wie stark die Meldung die Aktionäre des Unternehmens betrifft. Ab 70 heißt sie Hoch, ab 85 Dringend.

Was ist passiert

Die Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft hat im Verfahren vor dem Landgericht Berlin II die geltend gemachten Ansprüche eines Aktionärs vollumfänglich anerkannt. Streitpunkt sind die Feststellung der Nichtigkeit des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Gewinnverwendungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 11. Juni 2026.

Was bedeutet das für Aktionäre

Für Aktionäre ist das relevant, weil der bestätigte Jahresabschluss 2025 und der Beschluss zur Verwendung des Bilanzgewinns neu aufgesetzt werden sollen. Damit kann sich die zeitliche Abfolge der Feststellung und der Gewinnverwendung verschieben.

Quelle: Originalmeldung auf www.finanznachrichten.de

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