Heute › Fernheizwerk Neukölln AG
FHW erkennt Klage zu Jahresabschluss 2025 vollständig an
Die Zahl von 0 bis 100 sagt, wie stark die Meldung die Aktionäre des Unternehmens betrifft. Ab 70 heißt sie Hoch, ab 85 Dringend.
Was ist passiert
Die Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft hat im Verfahren vor dem Landgericht Berlin II die geltend gemachten Ansprüche eines Aktionärs vollumfänglich anerkannt. Streitpunkt sind die Feststellung der Nichtigkeit des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Gewinnverwendungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 11. Juni 2026.
- Im Verfahren 93 O 60/26 wurden die Ansprüche eines Aktionärs vollumfänglich anerkannt.
- Betroffen sind der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 und der Gewinnverwendungsbeschluss vom 11. Juni 2026.
- Nach Rechtskraft des Urteils will die Gesellschaft einen neuen Jahresabschluss 2025 aufstellen und prüfen lassen.
- Außerdem soll eine außerordentliche virtuelle Hauptversammlung einberufen werden.
Was bedeutet das für Aktionäre
Für Aktionäre ist das relevant, weil der bestätigte Jahresabschluss 2025 und der Beschluss zur Verwendung des Bilanzgewinns neu aufgesetzt werden sollen. Damit kann sich die zeitliche Abfolge der Feststellung und der Gewinnverwendung verschieben.
Quelle: Originalmeldung auf www.finanznachrichten.de
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