DMG MORI: Ausgleich steigt um 9,4 %, Abfindung bleibt bei 37,35 EUR
Die Zahl von 0 bis 100 sagt, wie stark die Meldung die Aktionäre des Unternehmens betrifft. Ab 70 heißt sie Hoch, ab 85 Dringend.
Was ist passiert
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat das Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag rechtskräftig beendet. Für ausgleichsberechtigte außenstehende Aktionäre steigt der Bruttoausgleich von 1,17 EUR auf 1,28 EUR je Stückaktie; die Barabfindung von 37,35 EUR je Stückaktie bleibt unverändert.
- Der Bruttoausgleich steigt von 1,17 EUR auf 1,28 EUR je Stückaktie, ein Plus von rund 9,4 %.
- Die Barabfindung von 37,35 EUR je Stückaktie wird nicht erhöht.
- Die DMG MORI Europe Holding GmbH soll den Nachzahlungsbetrag für betroffene Geschäftsjahre an ausgleichsberechtigte außenstehende Aktionäre leisten.
- Der Beschluss beendet ein Verfahren zu einem am 02. Juni 2016 geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.
Was bedeutet das für Aktionäre
Für ausgleichsberechtigte außenstehende Aktionäre steigt der laufende Bruttoausgleich je Stückaktie um rund 9,4 %, weil das Gericht 1,28 EUR statt 1,17 EUR bestätigt hat; zugleich entfällt die Aussicht auf eine höhere Barabfindung, da diese unverändert bleibt. Die positive Seite des Beschlusses ist damit konkret: Für betroffene Geschäftsjahre soll ein Nachzahlungsbetrag geleistet werden, der aus der Differenz von 0,11 EUR je Stückaktie folgt.
Zahlen aus der Meldung
- Barabfindung je Stückaktie: 37,35 EUR, unverändert
- Bruttoausgleich je Stückaktie: 1,28 EUR statt 1,17 EUR (+0,11 EUR beziehungsweise rund +9,4 %)
- Nettoausgleich je Stückaktie: 1,11 EUR
Quelle: Originalmeldung auf www.ad-hoc-news.de
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