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Cherry SE: Ad-hoc-Mitteilung (Kapitalmaßnahme) vom 12.06.2026

Cherry SE · 12.06.2026, 16:11 Uhr · Ad-hoc-Mitteilung

Einstufung: Hoch · 72/100

Die Zahl von 0 bis 100 sagt, wie stark die Meldung die Aktionäre des Unternehmens betrifft. Ab 70 heißt sie Hoch, ab 85 Dringend.

Was ist passiert

Cherry SE erhöht nach der Kapitalherabsetzung das Grundkapital gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht um bis zu EUR 9.720.000 auf bis zu EUR 15.795.000. Der Bezugspreis liegt bei EUR 1,04 je Aktie, das Bezugsverhältnis bei 5:8. Die Tochter eines Großaktionärs mit rund 34,6 % will ihre Bezugsrechte vollständig ausüben.

Was bedeutet das für Aktionäre

Die Maßnahme stärkt die Eigenkapitalbasis nach der zuvor beschlossenen Herabsetzung, kann aber Aktionäre verwässern, wenn sie ihre Bezugsrechte nicht ausüben. Der angekündigte Vollbezug des Großaktionärs senkt das Platzierungsrisiko, ändert aber nichts daran, dass die endgültige Wirkung von Bezugs- und Überbezugsquote abhängt.

Quelle: Originalmeldung auf www.ad-hoc-news.de

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