Cantourage: Klarstellung sichert Therapiekontinuität ohne wesentlichen Geschäftseffekt
Die Zahl von 0 bis 100 sagt, wie stark die Meldung die Aktionäre des Unternehmens betrifft. Ab 70 heißt sie Hoch, ab 85 Dringend.
Was ist passiert
Cantourage begrüßt die Klarstellung von KBV und GKV-Spitzenverband: Bestandspatienten können bestimmte Cannabis-Rezepturen ohne vorherigen Einsatz eines Fertigarzneimittels weiter erhalten. Für die Geschäftsentwicklung erwartet das Unternehmen daraus keine wesentlichen Auswirkungen.
- Bestandspatienten mit Cannabis-Extrakten sowie Dronabinol- oder Nabilon-Rezepturen können ihre Therapie ohne verpflichtenden vorherigen Einsatz eines Fertigarzneimittels fortführen.
- Cantourage erwartet aus der Klarstellung keine wesentlichen Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung.
- Das Unternehmen begründet dies mit einer geringen Abhängigkeit von Regeln zur Erstattungsfähigkeit von Rezepturen und Cannabis-Fertigarzneimitteln.
Was bedeutet das für Aktionäre
Für Aktionäre verändert die Klarstellung die Geschäftsentwicklung laut Cantourage nicht wesentlich, weil die Gesellschaft ihre Abhängigkeit von den betroffenen Erstattungsregeln als gering bezeichnet. Der unmittelbare Nutzen liegt damit vor allem in einer gesicherten Therapiekontinuität für die genannte Patientengruppe und in mehr Rechtssicherheit für die Beteiligten.
Quelle: Originalmeldung auf www.ad-hoc-news.de
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